Mitmachen & Helfen2020-01-13T11:19:09+01:00
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Sie wollen KUNO unterstützen? Jeder kann mitmachen und helfen.

KUNO braucht möglichst viele Aktionen im Großen und vor allem im Kleinen. Dabei sind die Möglichkeiten, KUNO zu unterstützen, nahezu unbegrenzt:

  • Natürlich können Sie aus Ihrer Privatschatulle einfach einen Geldbetrag an KUNO überweisen, klassisch oder per PayPal – am einfachsten und schnellsten geht das über den grünen „Spenden“-Button oben rechts.
  • Sie shoppen leidenschaftlich gerne online und möchten ganz nebenbei etwas Gutes tun? Unterstützen Sie KUNO über AmazonSmile!
  • Aufwendiger, aber meistens auch mit viel Spaß verbunden sind Aktionen zugunsten von KUNO. Und da sind der Fantasie keinerlei Grenzen gesetzt:
Feste
– Ihr Verein/FFW/ … feiert ein Jubiläum – mit Spenden für KUNO

– Sie haben schon alles, was Sie zum Leben brauchen, und einen runden Geburtstag und bitten um Spenden für KUNO statt Geschenken

– Sie veranstalten ein Grillfest und stellen eine KUNO-Spendenbox auf

– Sie feiern ein Geschäftsjubiläum oder veranstalten einen Tag der offenen Tür mit oder ohne Tombola, auf jeden Fall aber zu Gunsten von KUNO

– Ihre Kinder feiern Erstkommunion/Konfirmation oder einfach nur einen Geburtstag und verzichten zu Gunsten von KUNO auf (einen Teil) der Geschenke

– Sie feiern Hochzeit und stellen eine Spendenbox für KUNO auf

weitere Aktionen
– Sie veranstalten im Verein oder in der Schule einen Spendenlauf für KUNO

– Sie verkaufen Plätzchen oder Kuchen zu Gunsten von KUNO

– Sie veranstalten ein Zwergerl-Fußballturnier oder eines für große Buben oder Mädchen, natürlich zu Gunsten von KUNO

– Sie veranstalten ein Benefiz-Konzert für KUNO

– Sie sind Mitglied in einem Laientheaterensemble und spielen für KUNO

– Sie machen eine kleine Weihnachtsfeier und wollen den Überhang an KUNO spenden

– Sie haben irgendeine verrückte Schnapsidee und ziehen sie durch – natürlich zu Gunsten des schrägen Vogels KUNO

Sie sind Blogger, Influencer oder einfach lieber online als offline, planen KUNO- Aktionen noch und nöcher und möchten diese gerne vernetzt und online präsentieren: auf betterplace.org ist dies leicht möglich!

Leider hat das Leben auch Schattenseiten. Falls Sie aber selbst in diesen Zeiten an KUNO und die Zukunft der Kinder denken und helfen möchten, können Sie das auch:

Spenden im Trauerfall2020-01-13T11:37:25+01:00

Wenn Sie bei einem Trauerfall auf Blumen- und/oder Kranzspenden verzichten wollen und stattdessen um Spenden für KUNO bitten möchten, empfiehlt sich in der Todesanzeige am Fuß etwa folgender Text:

Im Sinne des/der Verstorbenen bitten wir statt Kranz- und Blumenspenden um eine Spende an KUNO auf das Konto: KUNO-Stiftung Regensburg, IBAN: DE08 7502 0073 0371 4075 96; Verwendungszweck: Trauerfall … (Name der/des Verstorbenen)

Leider verbieten es die Bestimmungen zum Datenschutz, dass KUNO den Hinterbliebenen Einzelbeträge oder die Namen der einzelnen Spender zukommen lässt. KUNO darf Ihnen nur die Gesamtsumme aller Spenden zum jeweiligen Stichwort mitteilen – das ist sehr unbefriedigend, von KUNO aber leider nicht zu ändern – wir bitten um Ihr Verständnis.

Erbschaften2019-05-09T08:45:57+02:00

KUNO kümmert sich um die bestmögliche Versorgung kranker Kinder – und zwar ehrenamtlich. Kinder sind unser höchstes Gut und unsere Zukunft. Deswegen haben Sie die Möglichkeit, KUNO in Ihre Überlegungen einzubeziehen, wenn Sie ein Testament errichten.

Sie können KUNO in einem Testament entweder als Erbe einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.

Ein Vermächtnis heißt, dass Sie für KUNO in Ihrem Testament entweder einen festen Geldbetrag, einen prozentualen Anteil am Erbe oder einen Gegenstand von Wert bestimmen. Der jeweilige Erbe ist dann verpflichtet, KUNO Ihr Vermächtnis zu erfüllen.

Wenn Sie KUNO als Erben einsetzen, geht Ihre gesamte Hinterlassenschaft an KUNO – Sie können in diesem Fall selbstverständlich auch KUNO verpflichten, Vermächtnisse aus dem Erbe zu erfüllen, wenn Sie das wünschen. Wenn Sie KUNO als Erbe einsetzen, hat KUNO außerdem die gesetzliche Pflicht, Ihr Grab angemessen zu pflegen.

Sowohl beim Erbe als auch beim Vermächtnis gilt: KUNO ist von der Erbschaftssteuer befreit!

Die korrekte Benennung von KUNO in einem Testament ist:

Stiftung Kinder-Universitätsklinik für Ostbayern – KUNO
Franz-Joseph-Strauß Allee 11
93053 Regensburg

Wir empfehlen Ihnen, ein Testament auf jeden Fall bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen, gleichgültig, ob Sie es von einem Notar haben erstellen lassen oder ob Sie es handschriftlich ohne Notar niedergeschrieben haben. Es kann dann nicht verloren gehen.

Übrigens: Sie können in einem Testament auch bestimmen, dass Ihr Erbe oder Ihr Vermächtnis bei KUNO auf Dauer erhalten bleibt. Sie müssen dann in Ihrem Testament vermerken, dass das Erbe oder das Vermächtnis als „Zustiftung“ erfolgt. In diesem Fall wird Erbe oder Vermächtnis dem Stiftungskapital zugefügt, das nicht ausgegeben werden darf. Ausgegeben werden dürfen dann nur die Erträge (z.B. Zinsen), und auch die selbstverständlich nur für den Stiftungszweck.

Sie haben noch Fragen?

Wir haben für Sie die am häufig gestelltesten Fragen und Antworten zusammengefasst.

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