Bis 300,- Euro zählt bereits eine Buchungsbestätigung als Spendenquittung. Dabei kann es sich um den Einzahlungsbeleg, den Kontoauszug, einen Lastschrifteinzugsbeleg oder auch um eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstituts handeln. Aus diesem Beleg müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers (Spenders) und des Empfängers (KUNO), der Betrag, sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Zusätzlich müssen Angaben über die Steuerbegünstigung der Stiftung Kinder-Uniklinik Ostbayern gemacht werden, der sogenannte Gemeinnützigkeitsnachweis kann angefragt werden.

Über 300,- Euro wird von der Stiftung automatisch eine Spendenquittung versandt. Hierzu sollten Sie unbedingt auf dem Überweisungsträger im Verwendungszweck Ihre Anschrift angeben. Nur so wissen wir, wohin die Quittung gehen soll – welche im Regelfall innerhalb eines Monats nach Überweisung versandt wird. Falls Sie Ihre Spendenquittung innerhalb dieses Zeitraumes nicht erhalten sollten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Kontakt: Frau Brockard, Tel. 0941 / 944-6688) – dann lag uns vermutlich Ihre Anschrift nicht vollständig vor. Bitte halten Sie zur Klärung das Buchungs- oder Überweisungsdatum, Kontoinhaber und Höhe der Spende bereit.